Allgemeine Teilnahmebedingungen für Gewinnspiele
Die Rausgegangen GmbH, mit Sitz: am Ehrenfeldgürtel 86, 50823 Köln ist Veranstalter von Gewinnspielen auf den unterschiedlichen Plattformen: Rausgegangen Website und App, Instagram, Facebook und TikTok. Für Gewinnspiele über App, die Facebook-, Instagram- und TikTok Seiten gilt zudem: Das Gewinnspiel steht in keiner Verbindung zu Facebook bzw. Instagram, TikTok, Apple und Google und wird in keiner Weise von Facebook bzw. Instagram und TikTok, Apple und Google gesponsert, unterstützt oder organisiert.
Für die Teilnahme an Gewinnspielen von Rausgegangen gelten die vorliegenden Teilnahmebedingungen sowie Gewinnspielregeln für einzelne Gewinnspiele, in welchem Ablauf und Zeitraum des Gewinnspiels, die Gewinne, sowie die Ermittlung und Bekanntgabe der Gewinner festgelegt werden. Sachpreise können nicht in bar ausgezahlt werden und sind vom Umtausch ausgeschlossen. Mit ihrer Teilnahme am Wettbewerb akzeptieren die Teilnehmer:innen die Teilnahmebedingungen und die Gewinnspielregeln.
Die Teilnahme an Gewinnspielen von Rausgegangen ist kostenlos und nicht an den Erwerb von Waren oder Dienstleistungen von Rausgegangen gebunden.
Die Gewinner:innen werden von Rausgegangen spätestens 12 Stunden vor Beginn der Veranstaltung per E-Mail (bei Gewinnspielen auf Facebook, Instagram und TikTok über die Nachrichtenfunktion) benachrichtigt. Bei der Adventskalender-Verlosung erfolgt die Gewinnbenachrichtigung spätestens eine Woche nach Veröffentlichung des Türchens. Für alle anderen Gewinnspiele gilt, dass die Gewinner:innen i.d.R. sieben Tage nach der Verlosung eine Benachrichtigung erhalten. Eine mögliche Anreise und/oder dadurch entstehende Übernachtungskosten werden nicht übernommen und müssen eigenständig organisiert werden. Weiter ist zu beachten, dass die Verfügbarkeit der Teilnehmer:innen an dem jeweiligen Veranstaltungstag und Uhrzeit von den Teilnehmer:innen selbständig gewährleistet werden muss.
Teilnahmeberechtigt sind alle Personen ab 18 Jahren mit Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland. Eine Teilnahme von Kindern oder Jugendlichen ist nur zulässig, soweit sich die Erziehungsberechtigten mit der Teilnahme am Gewinnspiel vor Teilnahme einverstanden erklären; im Gewinnfall erfolgt eine Gewinnausgabe an die Erziehungsberechtigten. Mitarbeiter:innen von Rausgegangen sowie Angehörige betreffender Mitarbeiter:innen sind von der Teilnahme ausgeschlossen. Jede:r Teilnehmer:in darf nur einmal an einem einzelnen Gewinnspiel teilnehmen. Eine Anmeldung auf der Webseite ist zu diesem Zwecke erforderlich.
Ein Verstoß gegen die Teilnahmebedingungen, einschließlich der Spielregeln für das betreffende Gewinnspiel, berechtigt Rausgegangen, den/die jeweilige:n Teilnehmer:in von der Teilnahme auszuschließen. Dies gilt insbesondere, wenn ein:e Teilnehmer:in im Rahmen der Anmeldung zum Gewinnspiel falsche Angaben macht oder versucht, manipulativ auf den Spielverlauf oder die Voraussetzungen für den Erhalt eines Gewinns einzuwirken (z. B. durch Manipulation von Software). Handelt es sich bei dem/der ausgeschlossenen Teilnehmer:in um eine:n Gewinner:in, kann der Gewinn nachträglich aberkannt werden. Der Anspruch auf den Gewinn verfällt ebenfalls, wenn die Übermittlung des Gewinns nicht innerhalb von sechs Wochen nach der ersten Benachrichtigung über den Gewinn aus Gründen, die in der Person des Gewinners liegen, erfolgen kann; in diesem Fall wird ein:e Ersatzgewinner:in ermittelt. Die Teilnehmer verpflichten sich, keine rechtswidrigen Inhalte zu teilen.
Rausgegangen behält sich das Recht vor, das Gewinnspiel jederzeit, auch ohne Einhaltung von Fristen, ganz oder teilweise vorzeitig zu beenden oder in seinem Verlauf abzuändern, sofern es aus technischen (z. B. Computervirus, Manipulation von oder Fehler in Software/Hardware) oder rechtlichen Gründen nicht möglich ist, eine ordnungsgemäße Durchführung des Gewinnspiels zu gewährleisten. Rausgegangen erhebt, verarbeitet und nutzt die von den Teilnehmer:innen anlässlich der Teilnahme am Gewinnspiel angegebenen personenbezogenen Daten (z. B. Name, Anschrift, E-Mail-Adresse) zur Durchführung des Gewinnspiels, insbesondere zum Zwecke der Benachrichtigung der Gewinner:innen.
Rausgegangen behält sich das Recht vor, die Daten des Gewinners oder der Gewinnerin an Dritte weiterzugeben, sollte es für die Zustellung und Einlösung des Gewinns vonnöten sein. Die Teilnehmer:innen erklären sich mit der Nutzung ihrer Daten zu diesem Zweck einverstanden.
Der Verkauf der Gästelistenplätze ist ausdrücklich untersagt. Rausgegangen kann den Gewinn nicht wieder zurücknehmen. Falls der:die Gewinner:in doch nicht kann, können die Codenamen als Geschenk weitergegeben werden.