Die Schlossanlage Schleißheim gehört zu den bedeutendsten Barockanlagen Deutschlands und erstreckt sich über fast zwei Kilometer.
Die Anlage wurde in mehreren Bauabschnitten im 17. und 18. Jahrhundert für die bayerischen Herzöge und Kurfürsten als Sommersitz erbaut und verbindet das Neue Schloss Schleißheim, das Alte Schloss Schleißheim und das Schloss Lustheim mit einem riesigen Garten miteinander.
Im Inneren der Schlösser erwarten Besucherinnen und Besucher prunkvolle Architektur, wertvolle Gemälde, Kunstschätze und Porzellansammlungen.
In den Schleißheimer Schlössern finden keine regelmäßigen Führungen statt. Für das Neue Schloss ist jedoch ein Audioguide in deutscher, englischer, italienischer und französischer Sprache erhältlich (gegen Gebühr).
Themenführungen zu bestimmten Terminen für Erwachsene und Kinder in der Schlossanlage Schleißheim werden auf der Webseite der bayerischen Schlösserverwaltung angekündigt.
Im Neuen Schloss können auch private Sonderführungen für Gruppen (Erwachsene oder Kinder) organisiert werden.
Informationen zu Führungen in der Porzellan-Sammlung (Schloss Lustheim) und im Alten Schloss Schleißheim gibt es auf der Webseite des Bayerischen Nationalmuseums.
Gesamtkarte
(Altes Schloss + Neues Schloss + Schloss Lustheim)
10,- Euro regulär · 8,- Euro ermäßigt
Altes Schloss Schleißheim
4,- Euro regulär · 3,- Euro ermäßigt
Neues Schloss Schleißheim
6,- Euro regulär · 5,- Euro ermäßigt
Für das Neue Schloss ist ein Audioguide in deutscher, englischer, italienischer und französischer Sprache erhältlich (gegen Gebühr).
Schloss Lustheim
5,- Euro regulär · 4,- Euro ermäßigt
Schöner Stall und Renatuskapelle
(Pavillons bei Schloss Lustheim)
Eintritt frei
An der Kasse der Schleißheimer Schlösser ist leider keine Kartenzahlung möglich.
Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 18. Lebensjahr erhalten freien Eintritt.
Eltern bzw. erwachsene Aufsichtspersonen tragen die alleinige Aufsichtspflicht für minderjährige Kinder und Heranwachsende (bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres) und können bei Verletzung ihrer Aufsichtspflicht für das Verhalten der Minderjährigen nach den gesetzlichen Vorgaben ersatzpflichtig sein. Ebenso sind begleitende Lehrkräfte und Gruppenleiter/-innen für das Verhalten von in ihrer Obhut befindlichen Minderjährigen verantwortlich. Kinder unter 14 Jahren haben nur in Begleitung einer erwachsenen Aufsichtsperson Zutritt zu den Objekten der Bayerischen Schlösserverwaltung.
Schülerinnen und Schüler über 18 Jahren von allgemeinbildenden Schulen, beruflichen Schulen, Förderschulen und Schulen für Kranke gemäß Art. 6 Abs. 2 BayEUG erhalten gegen Vorlage des Schülerausweises ebenfalls freien Eintritt.
Preisinformation:
Alle Informationen zu den aktuell gültigen Preisen, zu ermäßigten Eintrittspreisen, Gruppentarifen etc. sind auch auf der Webseite der Schlossanlage Schleißheim dargestellt: www.schloesser-schleissheim.de