feminin - Neu kaufen kann jede:r - Frauenflohmarkt
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Das sagt der/die Veranstalter:in:
feminin - Neu kaufen kann jede:r
Frauenflohmarkt
Öffnungszeiten: 16:00 bis 20:00 Uhr
Aufbau: von 14:00 Uhr bis 15:30 Uhr
Folgende Standvarianten sind im Angebot:
Preisgruppe 1: 4,2m (3,2m Miettisch + 1m Freifläche)
Preisgruppe 2: 4m (3m eigener Tapeziertisch + 1m Freifläche)
Preisgruppe 3: 3m (2m Miettisch + 1m Freifläche)
Pro Stand sind zwei Erwachsene (Kinder bis 13 Jahre frei) zugelassen.
Einlass nur mit Ticket und Einlassband (Abholung 25.09.2026) von 08-15 Uhr
im Ticket-Center oder am 26.09.2026 ab 14 Uhr im Kassenhaus).
Teilnahmebedingungen unter stadthalle-bhv.de/flohmaerkte/feminin
Die Rückgabe der Tickets ist ausgeschlossen. Es gilt die Hausordnung der Stadthalle Bremerhaven.
Die Kontaktdaten vom Kartenkäufer werden benötigt! (Vor-und Nachname, Adresse, Telefonnummer und E-Mail-Adresse)
Bei der Abfrage des Besuchernamens (Personalisierung) den Namen des Ticketkäufers eingeben. Dieser wird auf das Ticket aufgedruckt.
Veranstaltungsbedingungen Feminin
- Verkäufer:innen beim Feminin Flohmarkt müssen Privatpersonen sein.
- Das Mitführen von Tieren in die Stadthalle ist nicht gestattet.
- Der Verkauf von Nahrungs- und Genussmitteln, Waffen jeglicher Art und lebenden Tieren ist untersagt.
- Pro Stand stehen zwei Stühle zur Verfügung. Zusätzliche Stühle können mitgebracht werden.
- Verkäufer:innen sind verpflichtet den Standplatz nach der Veranstaltung sauber zu hinterlassen und Abfall eigenständig zu entsorgen. Bei Verstößen behalten wir uns vor, eine Reinigungspauschale in Höhe von 150 € in Rechnung zu stellen.
- Mitgebrachte Kleiderständer und sperrige Gegenstände müssen auf der Freifläche aufgestellt werden. Die vorgeschriebenen Flucht- und Laufwege dürfen nicht verbaut werden.
- Es ist ausschließlich der Verkauf von Frauenkleidung und -bedarf, Accessoires und Umstandsware erlaubt. Sollten sich sonstige Flohmarktartikel auf Ihrem Verkaufsstand befinden, insbesondere auch Artikel kindergefährdenden, nationalsozialistischen, gewaltverherrlichenden, rassistischen, pornographischen oder ähnlichen Inhalts, behalten wir uns vor, Sie umgehend des Flohmarktes zu verweisen.
- Verkäufer:innen sind verpflichtet, während der gesamten Veranstaltungsdauer bis 20 Uhr anwesend zu sein und den Stand zu betreiben. Andernfalls behalten wir uns vor, eine Entschädigung in Höhe von 100 € in Rechnung zu stellen. Bei Nichtteilnahme erfolgt keine Kostenrückerstattung der Standmiete.
- Die Stadthalle Veranstaltungs- und Messegesellschaft übernimmt keine Haftung für Verlust oder Beschädigung an mitgebrachten, ausgestellten oder erworbenen Gegenständen.
- Die Anlieferungsfahrzeuge sind zügig zu ent- und beladen und ansonsten auf den umliegenden Parkplätzen zu parken. Bitte beachten Sie, dass das Parken auf dem Stadthallen-Gelände kostenpflichtig ist.
- Die Stadthalle Veranstaltungs- und Messegesellschaft hat das Recht, Bild-/Tonaufnahmen sowie Zeichnungen von Veranstaltungsabläufen bzw. ausgestellten oder verwendeten Gegenständen zum Zwecke der Dokumentation oder für Eigenveröffentlichungen anzufertigen oder anfertigen zu lassen.
- Alle Verkäufer:innen und Besucher:innen erkennen diese Veranstaltungsbedingungen an. Es gilt darüber hinaus die Hausordnung der Stadthalle Bremerhaven.
Frauenflohmarkt
Öffnungszeiten: 16:00 bis 20:00 Uhr
Aufbau: von 14:00 Uhr bis 15:30 Uhr
Folgende Standvarianten sind im Angebot:
Preisgruppe 1: 4,2m (3,2m Miettisch + 1m Freifläche)
Preisgruppe 2: 4m (3m eigener Tapeziertisch + 1m Freifläche)
Preisgruppe 3: 3m (2m Miettisch + 1m Freifläche)
Pro Stand sind zwei Erwachsene (Kinder bis 13 Jahre frei) zugelassen.
Einlass nur mit Ticket und Einlassband (Abholung 25.09.2026) von 08-15 Uhr
im Ticket-Center oder am 26.09.2026 ab 14 Uhr im Kassenhaus).
Teilnahmebedingungen unter stadthalle-bhv.de/flohmaerkte/feminin
Die Rückgabe der Tickets ist ausgeschlossen. Es gilt die Hausordnung der Stadthalle Bremerhaven.
Die Kontaktdaten vom Kartenkäufer werden benötigt! (Vor-und Nachname, Adresse, Telefonnummer und E-Mail-Adresse)
Bei der Abfrage des Besuchernamens (Personalisierung) den Namen des Ticketkäufers eingeben. Dieser wird auf das Ticket aufgedruckt.
Veranstaltungsbedingungen Feminin
- Verkäufer:innen beim Feminin Flohmarkt müssen Privatpersonen sein.
- Das Mitführen von Tieren in die Stadthalle ist nicht gestattet.
- Der Verkauf von Nahrungs- und Genussmitteln, Waffen jeglicher Art und lebenden Tieren ist untersagt.
- Pro Stand stehen zwei Stühle zur Verfügung. Zusätzliche Stühle können mitgebracht werden.
- Verkäufer:innen sind verpflichtet den Standplatz nach der Veranstaltung sauber zu hinterlassen und Abfall eigenständig zu entsorgen. Bei Verstößen behalten wir uns vor, eine Reinigungspauschale in Höhe von 150 € in Rechnung zu stellen.
- Mitgebrachte Kleiderständer und sperrige Gegenstände müssen auf der Freifläche aufgestellt werden. Die vorgeschriebenen Flucht- und Laufwege dürfen nicht verbaut werden.
- Es ist ausschließlich der Verkauf von Frauenkleidung und -bedarf, Accessoires und Umstandsware erlaubt. Sollten sich sonstige Flohmarktartikel auf Ihrem Verkaufsstand befinden, insbesondere auch Artikel kindergefährdenden, nationalsozialistischen, gewaltverherrlichenden, rassistischen, pornographischen oder ähnlichen Inhalts, behalten wir uns vor, Sie umgehend des Flohmarktes zu verweisen.
- Verkäufer:innen sind verpflichtet, während der gesamten Veranstaltungsdauer bis 20 Uhr anwesend zu sein und den Stand zu betreiben. Andernfalls behalten wir uns vor, eine Entschädigung in Höhe von 100 € in Rechnung zu stellen. Bei Nichtteilnahme erfolgt keine Kostenrückerstattung der Standmiete.
- Die Stadthalle Veranstaltungs- und Messegesellschaft übernimmt keine Haftung für Verlust oder Beschädigung an mitgebrachten, ausgestellten oder erworbenen Gegenständen.
- Die Anlieferungsfahrzeuge sind zügig zu ent- und beladen und ansonsten auf den umliegenden Parkplätzen zu parken. Bitte beachten Sie, dass das Parken auf dem Stadthallen-Gelände kostenpflichtig ist.
- Die Stadthalle Veranstaltungs- und Messegesellschaft hat das Recht, Bild-/Tonaufnahmen sowie Zeichnungen von Veranstaltungsabläufen bzw. ausgestellten oder verwendeten Gegenständen zum Zwecke der Dokumentation oder für Eigenveröffentlichungen anzufertigen oder anfertigen zu lassen.
- Alle Verkäufer:innen und Besucher:innen erkennen diese Veranstaltungsbedingungen an. Es gilt darüber hinaus die Hausordnung der Stadthalle Bremerhaven.
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