Das sagt der/die Veranstalter:in:
Wichtig:
Als Standbetreibende sind ausschließlich Privatpersonen berechtigt. Gewerbliche Verkäufer/innen und der Verkauf von Neuwaren sind nicht zugelassen.
Die Stände müssen bis 9.00 Uhr am Veranstaltungstag aufgebaut sein.
Zwischen 9.00 und 16.00 Uhr darf die Flohmarktfläche nicht mit dem Auto befahren werden.
Wird die Standgebühr nicht innerhalb von 5 Tagen bezahlt, gehen die Standflächen in den Verkauf zurück.
Das Standticket ist in elektronischer oder in ausgedruckter Form mitzuführen und auf Verlangen vorzuzeigen.
Standarten:
• Standgröße Preisgruppe 1: 2 x 3m
• Standgröße Preisgruppe 2: 2 x 3 m
Zu diesen Ständen gehört ein PKW-Stellplatz, der zwingend genutzt werden muss. Eine schriftliche Vereinbarung mit dem Veranstalter ist erforderlich. Wenden Sie sich daher direkt nach der Buchung an: www.Kulturbuero@Georgsmarienhuette.de
• Standgröße Preisgruppe 3: 3 x 3 m groß
Ausschließlich hier ist der Aufbau von Pavillons erlaubt.
• Standgröße Preisgruppe 4: 3 x 3
Aufbau eines Pavillons erlaubt. Zu diesem Stand gehört ein PKW-Stellplatz, der zwingend genutzt werden muss. Eine schriftliche Vereinbarung mit dem Veranstalter ist erforderlich. Wenden Sie sich daher direkt nach der Buchung an: www.Kulturbuero@Georgsmarienhuette.de