Ermäßigungsberechtigt sind Behinderte und deren Begleitperson (nur bei Eintrag im Behindertenausweis), Arbeitslose, Schüler:innen und Studierende (bis 35) sowie Inhaber:innen des Leipzig-Passes oder eines Ehrenamtsausweises, jeweils nur bei Vorlage des Ausweises.)