Das sagt der/die Veranstalter:in:
Bitte beachten Sie, dass besondere Jugendschutzbestimmungen gelten.
Der Zutritt für Personen unter 18 Jahren ist ausschließlich in Begleitung einer erziehungsberechtigten oder volljährigen, aufsichtsführenden Person gestattet. Ein sogenannter „Muttizettel“ wird nicht akzeptiert. Weitere verbindliche Informationen zu den Einlass- und Altersregelungen finden Sie in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der jeweiligen Venue.