FOTO: © Susanne Duddeck
Kompaktkurs: Beschränkt gültiges Funkbetriebszeugnis (SRC) und Sprechfunkzeugnis für den Binnenschifffahrtsfunk (UBI)
Das sagt der/die Veranstalter:in:
Der Schiffsführer eines Sportfahrzeuges muss seit 2010 selber über ein Funkbetriebszeugnis verfügen, sofern sein Boot mit einer Seefunkanlage ausgerüstet ist. Dies betrifft Seefunkanlagen auf Eigner- wie auf Charteryachten gleichermaßen.
KURSINHALT
- Grundlagen des internationalen Seefunks
- Digitaler Selektivruf (DSC) im Verfahren des GMDSS
- Binnenschifffahrtsfunk nach RAINWAT-Vereinbarung
- Vorbereitung auf die theoretische Teilprüfung
Location
Angaben zur Barrierefreiheit
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