Sie sind Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer im Land Bremen? Dann sind Sie auch Mitglied der Arbeitnehmerkammer und können dadurch zahlreiche Dienstleistungen in Anspruch nehmen. Die Arbeitnehmerkammer ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts und hat ihren Sitz in Bremen.
Mitglieder der Arbeitnehmerkammer sind – so bestimmt es das Gesetz über die Arbeitnehmerkammer im Lande Bremen – alle im Bundesland Bremen abhängig Beschäftigten (mit Ausnahme der Beamten). Zurzeit sind dies über 400.000 sozialversicherungspflichtig Beschäftigte sowie Minijobberinnen und Minijobber. Auch Arbeitslose, die zuletzt ihren Arbeitsplatz im Land Bremen hatten, sind Mitglieder der Arbeitnehmerkammer.
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