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Aktuelles der Stadt Köln

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Dieses Event darfst du nicht verpassen.

Update 18. Juni 2021:

Der Corona-Krisenstab der Stadt Köln hat in seiner Sitzung am 18.08.21 beschlossen, dass ab dem 28.06.21 die Kölner Sonderregeln zur Maskenpflicht und den Alkoholverboten aufgehoben werden. Das bedeutet, dass ab dann die allgemeinen Bundesweiten Regelungen zur Maskenpflicht und Alkoholverbot auch in Köln gelten.

Update 15. Juni 2021:

Die Stadt Köln reagiert auf das vergangene Wochenende mit Verschärfungen der Corona-Regeln. Grund dafür sind illegale Partys in den Kölner Grünflächen. Das bestehende Alkoholkonsumverbot für die Bereiche Stadtgarten, Brüsseler Platz, Schaafenstraße und Zülpicher Viertel wurde verlängert und auch auf den Bereich Aachener Weiher ausgeweitet. Außerdem darf in diesen Bereichen von 22 Uhr bis 6 Uhr auch kein Alkohol mehr verkauft werden.

Alle weiteren Regelungen der Inzidenzstufe 1 bleiben weiterhin bestehen.

Update 11. Juni 2021:

Da die Inzidenz in Köln seit einigen Tagen stabil unter 35 liegt, tritt ab heute Inzidenzstufe 1 in Kraft. Das bedeutet neue Lockerungen und Regeln. Wir haben die wichtigsten Dinge für dich zusammengefasst: 

Kontaktbeschränkungen:

Treffen im öffentlichen Raum sind für beliebig viele Personen erlaubt. Allerdings dürfen bei einem Treffen maximal fünf Haushalte beteiligt sein. Alternativ dürfen sich bis zu 100 Personen aus beliebig vielen Haushalten treffen. Hier müssen alle anwesenden Personen einen negativen Corona Test oder einen vollständigen Impfschutz vorweisen.

Maskenpflicht:

Überall dort wo ein Abstand von 1,5 Metern nicht eingehalten werden kann, muss eine medizinische oder FFP2 Maske getragen werden. Außerdem gilt in der Fußgängerzone die Maskenpflicht zwischen 10 und 22 Uhr.

Gastronomie:

Seit heute darf sowohl die Innen- als auch die Außengastro ohne negativen Test besucht werden. Ein Verzehrverbot in einem festgelegten Umkreis um Lokale gibt es ebenfalls nicht mehr.

Kultur:

Konzerte in Räumen, Theater-, Oper- und Kinobesuche sind mit bis zu 1000 Personen erlaubt, wenn es einen Sitzplatzplan gibt und negative Tests vorgewiesen werden können. Unter freiem Himmel dürfen Veranstaltungen sogar mit bis zu 3500 Personen stattfinden.

Clubs: 

Clubs und Diskos mit Außenbereichen dürfen für bis zu 100 Personen öffnen, wenn die Gäste einen negativen Corona-Test vorweisen können. Hier muss eine Rückverfolgung im Infektionsfall sichergestellt werden.

Erst wenn landesweit die Inzidenzstufe 1 gilt, dürfen Clubs und Diskotheken auch in geschlossenen Räumen für mehr als 100 Besucher:innen öffnen. Voraussetzung sind negative Corona-Tests, einfache Rückverfolgbarkeit und genehmigte Hygiene-Konzepte, die Abstand, Maskenpflicht oder Lüftungsvorschriften regeln sollen.

Private Veranstaltungen & Partys:

Private Veranstaltungen sind im Freien wieder mit bis zu 250 Gästen und ohne Corona-Test möglich. In Räumen dürfen sich bis zu 100 Gäste treffen, die alle einen negativen Coronatest vorweisen oder vollständig geimpft sein müssen.

Partys wie Geburtstage sind im Freien bis zu 100 Gästen erlaubt, drinnen dürfen bis zu 50 Gäste auch ohne Abstandsregelung feiern. Voraussetzung für die Szenarien sind negative Corona-Tests der Beteiligten.

Einzelhandel:

Kund:innen dürfen Geschäfte ohne negativen Test und Termin besuchen. 

Sport:

Kontaktsport ist sowohl im Freien als auch in Innenbereichen mit bis zu 100 Personen erlaubt, wenn negative Corona-Tests vorgewiesen werden können. Sportstätten für kontaktfreien Sport dürfen wieder ohne negativen Test besucht werden. Hier gelten z.B. besondere Abstandsregeln.

Fitnessstudios durften unter Auflagen schon ab Stufe 2 öffnen. Außerdem dürfen Freibäder öffnen und ohne Test besucht werden.

 

Update 06. Juni 2021:

Die Inzidenz in Köln liegt konstant zwischen 35,1 und 50 und somit erreichen wir heute Inzidenzstufe 2. Das bedeutet es treten neue Regelungen bzw. Lockerungen in Kraft. Was ändert sich wo? Wir verraten es dir:

Kontaktbeschränkungen:

Treffen im öffentlichen Raum sind ab heute für beliebig viele Personen erlaubt, die aber maximal aus drei Haushalten sein dürfen. Oder für bis zu zehn Personen aus beliebig vielen Haushalten, wenn alle Personen der Gruppe einen negativen Corona-Test vorweisen können.

Ausgangsbeschränkungen:

Die Ausgangsbeschränkungen sind aufgehoben.

Maskenpflicht:

Überall dort wo ein Abstand von 1,5 Metern nicht eingehalten werden kann, muss eine medizinische oder FFP2 Maske getragen werden. Außerdem gilt in der Fußgängerzone die Maskenpflicht zwischen 10 und 22 Uhr.

Gastronomie:

Nachdem letzte Woche die Außengastro öffnen durfte, darf ab heute auch wieder der Innenbereich der Gastro öffnen. Hier gilt: Man muss getestet, geimpft oder genesen sein. Die Außengastro dürfen wir ab sofort auch wieder ohne genannte Nachweise besuchen.

Kultur:

Konzerte in Räumen, Theater-, Oper- und Kinobesuche sind mit bis zu 500 Personen erlaubt, wenn es einen Sitzplatzplan gibt und negative Tests vorgewiesen werden können. Unter freiem Himmel dürfen Veranstaltungen sogar mit bis zu 3500 Personen stattfinden.

Partys: 

Partys sind weiterhin untersagt.

Private Veranstaltungen:

Private Veranstaltungen sind im Freien mit bis zu 100 Gästen und drinnen mit bis zu 50 Gästen möglich. Alle anwesenden Personen müssen einen negativen Test vorlegen.

Einzelhandel:

Shopping ist ohne Termin und ohne Test möglich. Es darf sich maximal ein:e Kund:in auf 10 Quadratmetern Ladenfläche aufhalten.

Sport:

Fitnessstudios dürfen mit Einschränkungen wieder öffnen. Kontaktsport in Räumen ist mit bis zu 12 Personen erlaubt, wenn alle Personen einen negativen Test vorweisen können. Im Freien darf Kontaktsport mit bis zu 25 Personen und kontaktloser Sport ohne Einschränkungen stattfinden. 

Update 18. Mai 2021:

In Köln werden die Ausgangsbeschränkungen gelockert. Ab dem 18.05.21 gilt die Beschränkung NICHT mehr ab 21 Uhr, sondern ab 22 Uhr. Bedeutet also wir dürfen uns eine Stunde länger als zuvor draußen aufhalten. Somit gleich sich die Stadt Köln an die Bundesnotbremse an. Außerdem ist Sport und Spazierengehen bis Mitternacht möglich, allerdings nur alleine. Weiterhin gilt: Zwischen 22 und 5 Uhr darf das Haus nur mit triftigem Grund verlassen werden.

Eine weitere Lockerung gibt für Geschäfte. Click and Meet – also das Einkaufen mit Termin soll ab Mittwoch den 19.05.21 möglich sein. Ein:e Kund:in pro 20 qm ist erlaubt, vorausgesetzt man ist geimpft, genesen oder negativ getestet.

Die Konsum- und Verweilverbote bleiben weiterhin bestehen. Das heißt im öffentlichen Raum (an den Orten an denen Maskenpflicht besteht) darf von 15 bis 6 Uhr des Folgetages kein Alkohol konsumiert werden. Außerdem gilt dies an folgenden Plätzen: Stadtgarten und Umgebung, Schaafenstraße und Umgebung, Viertel rund um die Zülpicher Straße.

Gesondere Regeln für geimpfte und genesene Personen: 

Alle Personen, die seit mindestens 14 Tagen einen vollständigen Impfschutz haben und diesen durch einen Impfpass oder einen anderen Impfnachweis belegen können ODER eine Infektion mit Covid 19 (mindestens 28 Tage und maximal 6 Monate her) hatten und diese durch einen Befund nachweisen können, sind von der Ausgangssperre nicht betroffen und benötigen ebenfalls keinen negativen Coronatest beim Besuch eines Friseurs oder beim Aufenthalt in Einzelhandelsgeschäften. Trotzdem gelten für die genannten Personen die Maskenpflicht und die Abstandsregelungen.

 

Update 27. August 2020:

Großveranstaltungen bleiben bis zum 31.12.2020 verboten. Heute haben sich Bund und Länder erneut zur aktuellen Lage der Corona-Virus-Pandemie beraten.

Die Regelung für Großveranstaltungen wurde verlängert: Bislang waren diese bis Ende Oktober untersagt. Nun soll das Verbot bis zum Jahresende gelten.

Bisher nicht einigen konnten sich Bund und Länder auf eine einheitliche Personen-Begrenzung für private Feiern. Zuvor war berichtet worden, dass maximal 25 Personen bei privaten Feiern erlaubt sein könnten – das wird nun aber doch individuell in den Bundesländern geregelt.

Update 12. Juni 2020:

Ab Montag, den 15.06.2020, sind in NRW Veranstaltungen mit mehr als 100 Personen unter bestimmten Auflagen wieder erlaubt. Auch Kneipen und Bars dürfen ihren Betrieb wieder aufnehmen. Ebenfalls ab Montag erlaubt, ist das Grillen im Park und der Kontaktsport im Freien bis zu 30 Personen. Private Feste mit besonderem Anlass, wie Hochzeit, Geburtstag oder Abschlussfeiern dürfen mit maximal 50 Personen stattfinden. Weiterhin bestehen bleiben allerdings die grundsätzlichen Kontaktbeschränkungen im öffentlichen Raum, das Tragen des Mund- und Nasenschutzes in bestimmten Bereichen und das Verbot von Großveranstaltungen bis zum 31.08.2020.

Coronavirus in NRW: Grenzen zu Italien sind wieder offen

Update, 3. Juni: Nach rund drei Monaten mit strengen Beschränkungen aufgrund des Coronavirus' sind die Grenzen von Italien wieder für Urlauber geöffnet. Die Reisefreiheit gilt seit heute für Menschen aus den anderen 26 EU-Ländern sowie weiteren Staaten wie Großbritannien, Norwegen und der Schweiz. Eine Virus-Quarantäne von zwei Wochen entfällt damit. Außerdem dürfen die Italiener selbst wieder unbeschränkt zwischen den 20 Regionen hin- und herfahren.

Update, 2. Juni: Die Reisewarnung für Europa soll aufgehoben werden. Das meldet zumindest eine große deutsche Zeitung. Laut Bild will Außenminister Heiko Maas die Coronavirus-Beschränkung bereits morgen aufheben.

Coronavirus in NRW: Vieles in Freizeit, Kultur und im Sport wieder erlaubt

Update 30. Mai: Rechtzeitig zum Pfingstwochenende ist von diesem Samstag an Vieles in Freizeit, Kultur und im Sport wieder möglich - aber unter Hygiene-Auflagen. Neu ist, dass sich nun Gruppen von bis zu zehn Personen im öffentlichen Raum treffen dürfen. Bedingung: Die Kontakte müssen rückverfolgt werden können. Bislang durften sich nur Angehörige von maximal zwei Haushalten und Familien treffen.

Theater, Opern, Konzerthäuser und Kinos dürfen ihre Säle wieder öffnen - regulär aber nur für maximal ein Viertel ihrer normalen Zuschauerkapazität bei einer Höchstgrenze von 100 Gästen. Der Mindestabstand von 1,5 Metern gilt weiter. Für größere Gruppen müssen besondere Hygiene- und Infektionsschutzkonzepte vorgelegt werden.

Beim Sport ist noch nicht alles erlaubt, aber möglich sind jetzt wieder Kontaktsport mit bis zu zehn Personen sowie Wettkämpfe im Breiten- und Freizeitsport - in beiden Fällen im Freien. Im Übrigen bleibt der Sport-, Trainings- und Wettkampfbetrieb mit unvermeidbarem Körperkontakt aber weiterhin untersagt. Bahnen-Schwimmbecken hingegen dürfen wieder öffnen - auch in Hallenbädern.

Busreisen sind unter Einhaltung von Infektionsschutzregeln ebenfalls wieder möglich. Fahrgäste müssen aber vor jedem Betreten des Busses die Hände waschen oder desinfizieren. Bordtoiletten bleiben außer Betrieb. Kinder und Jugendliche dürfen wieder zu Ferienfreizeiten oder in die Stadtranderholung - ebenfalls unter Hygieneauflagen.

Coronavirus in NRW: Gastronomie will Außenbereiche erweitern

Update, 29. Mai, 14.10 Uhr: Lange Corona-Ferien hatten die Schüler in NRW. Nach und nach ist wieder der Präsenzunterricht gestartet. Nach den Sommerferien soll es noch nicht normal weitergehen.

Nach den Ferien sollen wieder nach und nach tageweise der Präsenzunterricht aufgenommen werden. Um in größerem Umfang Unterricht in den Klassenräumen anbieten zu können, braucht es entsprechend viel Personal. Dafür gelten aber bestimmte Regeln.

Update, 29. Mai, 9.05 Uhr: Die Gastronomen in NRW reichen vermehrt Anträge bei den Städten ein, ihre Außenbereiche aufstocken zu dürfen. So wollen sie die Platzversäumnisse im Innenbereich, die durch den Mindestabstand wegen des Coronavirus entstehen, ausgleichen.

Update, 29. Mai, 7.11 Uhr: Achterbahn-Spaß mit Mindestabstand? Der Moviepark und das Phantasialand, die beiden größten Freizeitparks in NRW, öffnen heute die Tore - allerdings unter besonderen Bedingungen: Auch hier spielen Kontaktbeschränkungen, Hygienevorschriften und Maskenpflicht eine Rolle.

Coronavirus in NRW: Hygienemaßnahmen für Musiker

Update, 28. Mai: Die neuen Hygieneregeln in NRWgelten auch für Musiker: Vor allem Blasmusiker bekommen viele Regeln in der Corona-Krise auferlegt. Ihr Metier gilt als besonders Aerosol-intensiv.

Stand 06.05.2020

Am 06. Mai 2020 wurden deutschlandweit Lockerungen bezüglich der Anti-Corona-Maßnahmen bekannt gegeben, so auch für Nordrhein-Westfalen. In den kommenden Tagen und Wochen sollen mit einem maßvoll abgestuften Plan die Anti-Corona-Maßnahmen gelockert werden. Trotz der Lockerungen bleibt das zentrale Ziel weiterhin die Eindämmung des Virus und der Ausbau der Kapazitäten des Gesundheitssystems - somit bleiben die Hygienevorschriften weiterhin bestehen, also die Abstandsregel von 1,5 Metern sowie das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung in bestimmten Bereichen.

Auszug aus der Pressemitteilung, die du hier komplett nachlesen kannst.

"Folgendes stufenweises Vorgehen sieht der Nordrhein-Westfalen-Plan der Landesregierung für Veranstaltungen, Kultur & Freizeit vor:

Gastronomie
Gastronomisches Angebot in Speisegaststätten, sofern im Innen- und/oder Außenbereich die Einhaltung des Abstandsgebots gewährleistet ist und ein Infektionsschutz- und Hygiene-Konzept durch die Betriebe vorliegt.

Großveranstaltungen und Versammlungen
Großveranstaltungen bleiben bis 31. August 2020 untersagt. Für Versammlungen gelten die bestehenden Abstandsregelungen.

Mit Zieldatum ab 30. Mai 2020 sollen Fachmessen und Fachkongresse mit Schutzkonzepten und unter Beschränkung der Besucher- und Teilnehmerzahlen wieder stattfinden können.
-> Ausgenommen von den Öffnungen bleiben bis auf Weiteres Bars, Clubs und Diskotheken 

Kulturangebote 
Ab 11. Mai sind kleinere Konzerte und andere öffentliche Aufführungen unter freiem Himmel zulässig – mit strengen Regelungen, zB. einer Mund-Nasen-Bedeckung. Gibt es ein von der örtlichen Behörde abgestimmtes Konzept sind auch kleine Veranstaltungen in Gebäuden möglich.

Ab dem 30. Mai ist die Öffnung von Kinos, Theatern, Opern und Konzerthäusern zu ermöglichen, sofern der Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen Besuchern gewährleistet ist und es ein Zutrittskonzept gibt."

Sobald Veranstaltungen stattfinden, informieren wir dich als erstes auf unseren Socialmedia-Kanälen auf Instagram @rausgegangen_koeln auf Facebook @Rausgegangen & und in unserer Rausgegangen App & auf der Webseite. Wenn du nichts verpassen willst, schau bei uns vorbei, wir halten jetzt täglich die Augen offen!

Wir freuen uns, wenn es soweit ist und wir wieder mit dir rausgehen können!

Bleib gesund,
dein Rausgegangen-Team!

Location

Rausgegangen Headquarter Ehrenfeldgürtel 86 50823 Köln

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