„Ich kann dises aber nit glauben!“
Als in Gerresheim bei Düsseldorf am 19. August 1738 zwei als Hexen angeklagte Frauen auf dem Scheiterhaufen verbrannt wurden, hatte das Zeitalter der Aufklärung bereits begonnen. Wie konnte es zu solch einem Prozess kommen? Welche Rolle spielte der Mettmanner Untersuchungsrichter dabei? Und wie ging das Düsseldorfer Hofgericht damit um? Diesen und weiteren Fragen wird in diesem Vortrag nachgegangen; beleuchtet wird auch die Geschichte der Hexenprozesse im Allgemeinen und dabei auch der Bogen bis in die Gegenwart gespannt.
Referent: Peter Stegt
Eine Veranstaltung der Geschichtswerkstatt Düsseldorf e.V.
Im Stadtfenster der Zentralbibliothek, Konrad-Adenauer-Platz 1